Reisebüros sind gemäß dem durch das Gesetz Nr. 5571 geänderten Gesetz Nr. 1618 über Reisebüros und den Verband der Reisebüros verpflichtet, eine obligatorische Reiseversicherung abzuschließen, die Insolvenz sowie mangelhafte und unvollständige Leistungen abdeckt. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise nach dieser vorgeschriebenen Versicherung.